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上海薩帛機(jī)電控制系統(tǒng)有限公司
初級(jí)會(huì)員 | 第11年

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Ecco Finishing 8613 226060瑞典進(jìn)口優(yōu)價(jià),,Vossloh Kiepe優(yōu)價(jià)

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產(chǎn)品型號(hào)ecco過濾器

品       牌

廠商性質(zhì)經(jīng)銷商

所  在  地上海市

更新時(shí)間:2024-05-15 20:59:39瀏覽次數(shù):953次

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本公司是歐洲工控產(chǎn)品供應(yīng)商,,直接源頭采購歐洲產(chǎn)地工業(yè)備件,歐洲工控產(chǎn)品*品質(zhì)歐洲工控產(chǎn)品進(jìn)口原裝歐洲工控產(chǎn)品精確貨期,。
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除供應(yīng)Ecco Finishing產(chǎn)品,,我司亦優(yōu)價(jià)銷售如下Vossloh Kiepe列表型號(hào):

Kiepe
überwachungsger?te für F?rderanlagen
Preisliste 2013
Seilzugnotschalter
2. Aufl age
Zubeh?r für Seilzugnotschalter
Schiefl aufschalter
Drehzahlüberwachung
Seilzugnotschalter
Vossloh Kiepe GmbH
wurde  im  Jahre  1906  gegründet  und  ist  weltweit  t?tig  im  Bereich  kompletter 
Traktionsausrüstungen,  Teilausrüstungen  sowie  Modernisierungen  und  dem  Vertrieb elektrischer Komponenten für den ?ffentlichen Personennahverkehr.
In der Schüttgüterindustrie steht die Marke KIEPE weltweit für die anerkannt hohe 
Qualit?t unserer Ger?te zur überwachung und Steuerung von F?rderbandanlagen 
?Made in Germany“.
Am Firmen- und Produktionssitz Düsseldorf besch?ftigt die Gesellschaft 500 qualifizierte Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Verkauf und ca. 200 weitere Mitarbeiter in den internationalen Tochtergesellschaften.
Mit einem weltweiten Netz kompetenter Vertriebspartner ist Vossloh Kiepe international pr?sent.
Die herausragende Qualit?t der Erzeugnisse und Leistungen ist das Ergebnis einer 
kontinuierlichen Optimierung aller betrieblichen Prozesse, jahrzehnanger Erfahrung und konsequenter Entwicklungsarbeit. Flexibilit?t und Zuverl?ssigkeit slen 
die effiziente Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten sicher.
Vossloh Kiepe ist seit 1994 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Wollen  Sie  von  einem  kompetenten  und  leistungsstarken  Partner  profitieren?
Dann arbeiten Sie mit KIEPE.
Vossloh Kiepe GmbH
Kiepe-Platz 1
40599 Düsseldorf
efon  0211/7497-0
 0211/7497-420
 [email protected]
Internet  www.kiepe-elektrik,。。com
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Erg?nzend und vorrangig zu den Artikeln I. bis XIII. der ?Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ gelten die ?Allgemeinen Verkaufsbedingungen“ von Vossloh Kiepe. 
Die Preise gelten ab Werk Düsseldorf ohne Verpackung. 
Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen H?he zus?tzlich berechnet.
Zahlung 30 Tage nach Rechnungdatum netto.
Mindestbeslwert: €250,– netto.
Bei Beslungen !250 €berechnen wir einen Bearbeitungszuschlag von 40 €.
Gültig ab 01.01.2013 / überarbeitungsstand 01.12.2013
?nderungen vorbehalten.
Diese Preisliste ersetzt alle vorhergehenden.
Seilzugnotschalter  Seite 4
Schieflaufschalter  Seite 8
Endschalter  Seite 11
Drehzahlüberwachung  Seite 13
Becherwerksüberwachung  Seite 17
Gurtüberwachung  Seite 17
4
Seilzugnotschalter
Zubeh?r/Ersatzteile für Typ PAS Besl-Nr. Preis
€/Stück
Druckausgleichselement M20 94.059 002.002 20,00
Typ PAS
Entriegelung am
Ger?t über:
eingebaute
Signalleuchte
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Kunststoffgeh?use, 
Installationsl?nge
bis 1 x 30m
Drehschalter ? W
kg/Stück €/Stück
PAS 001 X 1 1 91.057 560.001 0,75 136,00
PAS 101 Metallteile Edelstahl  X 1 1 91.057 560.101 0,75 159,00
Typ LRS
Entriegelung am
Ger?t über:
eingebauter
Anzeiger
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Alu-Geh?use, 
Installationsl?nge
bis 1 x 20m
Drehschalter aus-ein-schlaff
? S
kg/Stück €/Stück
LRS 004  X X 2 1 93.046 690.004 0,75 155,00
Typ PRS
Entriegelung am
Ger?t über:
eingebaute
Signalleuchte
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Kunststoffgeh?use, 
Installationsl?nge
bis 2 x 50m
Rückslhebel
? W
kg/Stück €/Stück
PRS 001 X 2 1 91.063 293.001 0,55 223,00
PRS 101 X 230 V AC/DC 2 1 91.063 293.101 0,60 254,00
PRS 102 X 24 V AC/DC 2 1 91.063 293.102 0,60 254,00
Zubeh?r/Ersatzteile für Typ PRS Besl-Nr. Preis
€/Stück
Druckausgleichselement M25 94.059 002.001 20,00
Seilzugnotschalter
5
Typ HEN
Entriegelung am
Ger?t über:
eingebaute
Signalleuchte
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Alu-Geh?use Rückslhebel
? S
kg/Stück €/Stück
HEN 001 X 1 1 91.043 450.001 1,50 295,00
HEN 002 X 2 2 91.043 450.002 1,55 341,00
HEN 004 X X 1 1 91.043 450.004 1,55 323,00
HEN 005 X X 2 2 91.043 450.005 1,60 369,00
HEN 701 bis minus 40°C X 1 1 91.043 450.701 1,60 308,00
HEN 702 bis minus 40°C X 2 2 91.043 450.702 1,60 354,00
HEN 211für 2-Drahtbus X 2 91.043 450.211 1,80 388,00
HEN 221 für 2-DrahtSafebus, ohne Busmodul X 91.043 450.221 1,65 384,00
Mehrpreis für vergoldete Kontakte (1? + 1S) 22,00
Mehrpreis für Druckausgleichelement 22,00
Typ NTS
Entriegelung am
Ger?t über:
eingebaute
Signalleuchte
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
GFK-Geh?use  Rückslhebel
? S
kg/Stück €/Stück
NTS 001 X 1 1 91.064 084.001 1,70 255,00
NTS 002 X 2 2 91.064 084.002 1,75 301,00
NTS 004 X X 1 1 91.064 084.004 1,80 282,00
NTS 005 X X 2 2 91.064 084.005 1,85 327,0 0
NTS 701 bis minus 40°C X 1 1 91.064 084.701 1,70 269,00
NTS 702 bis minus 40°C X 2 2 91.064 084.702 1,75 315,00
NTS 211für 2-Drahtbus X 2 91.064 084.211 2,00 357,0 0
NTS 221
für 2-DrahtSafebus, ohne Busmodul
X 91.064 084.221 1,95 344,00
Mehrpreis für vergoldete Kontakte (1? + 1S) 22,00
Typ SEG
Entriegelung am
Ger?t über:
eingebaute
Signalleuchte
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Graugussgeh?use  Rückslhebel
? S
kg/Stück €/Stück
SEG 001 X 1 1 91.056 400.001 5,50 471,00
SEG 002 X 2 2 91.056 400.002 5,50 517,0 0
SEG 004 X X 1 1 91.056 400.004 5,50 5 07,0 0
SEG 005 X X 2 2 91.056 400.005 5,50 553,00
Mehrpreis für vergoldete Kontakte (1? + 1S) 22,00
Mehrpreis für Druckausgleichelement 22,00
6
Seilzugnotschalter
Rei?leinendurchmesser 5mmBeschreibung Besl-Nr. Gewicht Preis
kg €/Stück
Rei?leine, 50m-Rolle rot, 5 mm n, PVC-beschichtet 94.045 731.012   2,3 75,00
Rei?leine, 100m-Rolle rot, 5 mm n, PVC-beschichtet 94.045 731.022   4,5 150,00
Rei?leine, 500m-Rolle rot, 5 mm n, PVC-beschichtet 94.045 731.032   22,5 750,00
Bügelklemme 5 Gr??e 5 94.045 730.001 2,3 / 100 Stück 2,20
Eiformklemme 5 Gr??e 5 94.047 869.002 4,0 / 100 Stück 5,00
Seilkausche 5 Gr??e 5 94.097 510.005 1,7 / 100 Stück 1,00
Spannfeder 5/100/4 für PRS, HEN, NTS, SEG für 2x50m/4m Installation, Federstahl 251.05.01.02.18 56,0 / 100 Stück 31,20
Spannfeder 5/50/2 für PRS, HEN NTS, SEG für 2x25m/2m Installation, Federstahl 94.000.026.683 32,0 / 100 Stück 18,00
Spannfeder 5/50/2S für PRS, HEN NTS, SEG wie zuvor mit Seilschlaufe 93.059 126.001 34,0/100 Stück 24,00
Spannfeder 5/25/2 für PAS, LRS für 2x25m/2m Installation, Federstahl 580.00.50.01.01 8,0 / 100 Stück 10,00
Rei?leinendurchmesser 3mmBeschreibung Besl-Nr. Gewicht Preis
kg €/Stück
Rei?leine, 50m-Rolle rot, 3 mm n, PVC-beschichtet 94.045 731.011   1,2 32,00
Rei?leine, 100m-Rolle rot, 3 mm n, PVC-beschichtet 94.045 731.021   2,3 64,00
Rei?leine, 500m-Rolle rot, 3 mm n, PVC-beschichtet 94.045 731.031   11,5 320,00
Bügelklemme 3 Gr??e 3 94.045 730.001 2,3 / 100 Stück 2,20
Eiformklemme 3 Gr??e 3 94.047 869.001 2,3 / 100 Stück 3,20
Seilkausche 3 Gr??e 3 94.097 510.003 0,8 / 100 Stück 0,55
Spannfeder 3/50/2 für PRS, HEN, NTS, SEG für 2x25m/2m Installation, Federstahl 94.000 026.681 11,0 / 100 Stück 11,5 0
Spannfeder 3/50/2S für PRS, HEN, NTS, SEG wie zuvor mit Seilschlaufe 93.059 133.001 10,0 / 100 Stück 18,00
Installationszubeh?r Beschreibung Besl-Nr. Gewicht Preis
kg €/Stück
Ankerhaken 12 M12 94.045 728.101 19,00 / 100 Stück 8,20
Ankerhaken 10 M10 94.045 728.00113,00 / 100 Stück 5,70
Seilspannschlo? ? M6 x 100mm, 2 ?sen 94.045 729.002 8,00 / 100 Stück 7,0 0
Seilspannschlo? H? M6 x 100mm, 1 Haken, 1 ?se 94.096 038.101 8,00 / 100 Stück 7,0 0
Augenschraube 60 M12 x 60 94.045 727.001 11,00 / 100 Stück 3,80
Augenschraube 200 M12 x 200 94.045 727.00223,00 / 100 Stück 7,5 0
Kettennotglied 94.047 870.001 3,60 / 100 Stück 3,30
Umlenkrolle M10 x 60 x 146, Rolle n71mm 93.069 106.00120,00 / 100 Stück 28,00
Zubeh?r aus Werkstoff 1.4301 / 1.4571 auf Anfrage
Zubeh?r/Ersatzteile für Typen HEN, NTS und SEG Besl-Nr. Gewicht Preis
kg/Stück €/Stück
Haube für HEN 93.066 839.004 0,4 51,00
Haube für NTS 93.067 319.001 0,5 47,0 0
Haube für SEG 93.067 453.001 1,9 106,00
Schalement 220.03.01.01.01 23,00
Schalement mit vergoldeten Kontakten 220.03.01.01.02 32,00
Druckausgleichselement M12 für HEN und SEG 580.00.16.01.01 20,00
ATEX-Seilzugnotschalter
7
Typ HEN EX
Entriegelung am
Ger?t über:
ATEX
Zone
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Alu-Geh?use Rückslhebel
? S
kg/Stück €/Stück
HEN EX 001 II 2D X 21 & 22 II 2D 1 1 91.096 190.001 1,60 381,00
HEN EX 002 II 2D X 21 & 22 II 2D 2 2 91.096 190.002 1,65 427,00
HEN EX 001 II 3D X 22 II 3D 1 1 91.096 300.001 1,60 319,00
HEN EX 002 II 3D X 22 II 3D 2 2 91.096 300.002 1,65 365,00
Typ NTS EX 
Entriegelung am
Ger?t über:
ATEX
Zone
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
GFK-Geh?use
Rückslhebel
? S
kg/Stück €/Stück
NTS EX 001 II 2D X 21 & 22 II 2D 1 1 91.096 242.001 1,70 341,00
NTS EX 002 II 2D X 21 & 22 II 2D 2 2 91.096 242.002 1,75 387,00
NTS EX 001 II 3D X 22 II 3D 1 1 91.096 253.001 1,70 279,00
NTS EX 002 II 3D X 22 II 3D 2 2 91.096 253.002 1,75 325,00
Typ SEG EX 
Entriegelung am
Ger?t über:
ATEX
Zone
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Grauguss-Geh?use
Rückslhebel
? S
kg/Stück €/Stück
SEG EX 001 II 2D X 21 & 22 II 2D 1 1 91.096 200.001 5,50 670,00
SEG EX 002 II 2D X 21 & 22 II 2D 2 2 91.096 200.002 5,55 716,00
SEG EX 001 II 3D X 22 II 3D 1 1 91.096 400.001 5,50 608,00
SEG EX 002 II 3D X 22 II 3D 2 2 91.096 400.002 5,55 654,00
Schieflaufschalter
8
Typ MAS Vorwarnung Rastung
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Kunststoffgeh?use, 
Kunststoffrolle n25 mm
o h n e  mit ohne  mit ? S W
kg/Stück €/Stück
MAS 001 X X 2 91.050 688.001 0,40 139,00
Typ VG Vorwarnung Rastung
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Alu-Geh?use, 
Kunststoffrolle n25 mm
o h n e  mit ohne  mit ? S W
kg/Stück €/Stück
VG 03/5 X X 1 1 92.038 143.501 0,75 158,00
VG 033/5 X X 2 2 92.038 143.511 0,75 181,00
VG 03/6 X X 1 1 92.038 143.601 0,75 158,00
VG 033/6 X X 2 2 92.038 143.611 0,75 181,00
VG 133/6 X X 2 2 92.038 143.615 0,75 215,00
Typ MRS Vorwarnung Rastung
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Kunststoffgeh?use, 
Edelstahlrolle n30 mm
o h n e  mit ohne  mit ? S W
kg/Stück €/Stück
MRS 001 X X 2 91.063 294.001 0,82 204,00
Zubeh?r/Ersatzteile für Typ MAS Besl-Nr. Preis
€/Stück
Druckausgleichselement M25 94.059 002.001 20,00
Hebel mit Kunststoffrolle n25 mm 94.037 860.001 23,00
Zubeh?r/Ersatzteile für Typ VG Besl-Nr. Preis
€/Stück
Druckausgleichselement M20 94.059 002.002 20,00
Hebel mit Kunststoffrolle n25 mm 94.037 860.001 23,00
Hebel mit Edelstahlrolle n25 mm 94.037 860.101 71,00
Schalement (1 ? + 1 S) 215.15.14.10.00 23,00
Zubeh?r/Ersatzteile für Typ MRS Besl-Nr. Preis
€/Stück
Druckausgleichselement M25 94.059 002.001 20,00
Hebel mit Edelstahlrolle n30 mm 93.055 201.001 104,00
Schieflaufschalter
9
Typ SEL
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Graugussgeh?use, 
Edelstahlrolle, 
wahlweise mit/ohne Vorwarnung
ohne Rastung
? S W
kg/Stück €/Stück
SEL 011 n Rolle 50 mm 2 92.056 979.011 5,50 510,00
Typ HES
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Alu-Geh?use, 
Edelstahlrolle n50 mm,
wahlweise mit/ohne Vorwarnung
ohne Rastung
? S W
kg/Stück €/Stück
HES 011 2 92.057 020.011 1,90 276,00
HES 711  bis minus 40°C 2 92.057 020.711 1,90 290,00
HES 211,  für 2-Drahtbus 92.057 020.211 1,90 379,00
Typ SLS
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
GFK-Geh?use,
Edelstahlrolle n50 mm,
wahlweise mit/ohne Vorwarnung
ohne Rastung
? S W
kg/Stück €/Stück
SLS 011 2 92.064 251.011 2,00 245,00
SLS 711  bis minus 40°C 2 92.064 251.711 2,00 259,00
SLS 211,  für 2-Drahtbus 92.064 251.211 2,00 373,00
Zubeh?r/Ersatzteile für Typen HES, SLS und SEL Besl-Nr. Gewicht Preis
kg/Stück €/Stück
Druckausgleichselement M12 580.00.16.01.01 20,00
Schalement (1 Wechsler) 220.06.04.01.05 28,00
Hebel mit Edelstahlrolle n50 mm 93.055 201.101 116,00
Haube für HES 93.066 839.004   0,40 51,00
Haube für SLS 93.067 319.001   0,50 47,0 0
Haube für SEL 93.067 453.001   1,90 106,00
ATEX-Schieflaufschalter 
10
Typ HES EX  ATEX Zone
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Alu-Geh?use, 
Edelstahlrolle n50 mm,
wahlweise mit/ohne Vorwarnung
ohne Rastung
? S W
kg/Stück €/Stück
HES EX 011 II 2D 21 & 22 II 2D 2 92.096 187.011 1,90 356,00
HES EX 011 II 3D 22  II 3D 2 92.096 319.011 1,90 313,0 0
Typ SLS EX  ATEX Zone
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
GFK-Geh?use, 
Edelstahlrolle n50 mm,
wahlweise mit/ohne Vorwarnung
ohne Rastung
? S W
kg/Stück €/Stück
SLS EX 011 II 2D 21 & 22  II 2D 2 92.066 935.011 1,95 325,00
SLS EX 011 II 3D 22  II 3D 2 92.067 286.011 2,00 282,00
Typ SEL EX  ATEX Zone
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Grauguss-Geh?use, 
Edelstahlrolle n50 mm,
wahlweise mit/ohne Vorwarnung
ohne Rastung
? S W
kg/Stück €/Stück
SEL EX 011 II 2D 21 & 22  II 2D 2 92.096 215.011 5,55 709,00
SEL EX 011 II 3D 22  II 3D 2 92.096 389.011 5,50 596,00
Zubeh?r/Ersatzteile 
für Typen HES EX, SLS EX und SEL EX Besl-Nr. Preis
€/Stück
Hebel mit Edelstahlrolle n50 mm 93.055 201.101 116,00
Potentialausgleichsleitung 30mm, Edelstahl mit Anschluss für M6 u. M8 93.097 274.001 30,00
Endschalter
11
Typ VG
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Alu-Geh?use  Bet?tigungshebel ? S
kg/Stück €/Stück
VG 03/1 Kunstoffrolle 1 1 92.038 143.101 0,75 193,00 
VG 033/1 Kunstoffrolle 2 2 92.038 143.111 0,75 220,00 
VG 03/2 Kugellagerrolle 1 1 92.038 143.201 0,75 193,00 
VG 033/2 Kugellagerrolle 2 2 92.038 143.211 0,75 220,00 
VG 03/3 Federstab 1 1 92.038 143.301 0,75 193,00 
VG 033/3 Federstab 2 2 92.038 143.311 0,75 220,00 
VG 03/4 Taumelstab 1 1 92.038 418.501 0,5 140,00 
VG 033/4 Taumelstab 2 2 92.038 418.511 0,5 167,0 0 
VG 03/9 verslbar, Kugellagerrolle 1 1 92.038 143.401 0,8 194,00 
VG 033/9 verslbar, Kugellagerrolle 2 2 92.038 143.411 0,8 221,00 
Typ HER
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Alu-Geh?use  ? S W
kg/Stück €/Stück
HER 606 2 92.064 544.606 1,90 275,00
Typ SLR
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
GFK-Geh?use ? S W
kg/Stück €/Stück
SLR 606 2 92.067 323.606 2,00 244,00
Typ REL
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Graugussgeh?use,
verzahnte Welle 
? S W
kg/Stück €/Stück
REL 606 mit Druckausgleich 2 92.056 979.606 5,80 510,00
Zubeh?r/Ersatzteile für Typ VG Besl-Nr. Preis
€/Stück
Druckausgleichselement M20 94.059 002.002 20,00
Schalement (1 ? + 1 S) 215.15.14.10.00 23,00
Zubeh?r/Ersatzteile für Typen HER und REL
Besl-Nr. Gewicht Preis
kg/Stück €/Stück
Rollenhebel REL 94.047 137.001 0,80 243,00
Rollenhebel HER / SLR 94.039 708.002 0,30 126,00
Druckausgleichselement M12 580.00.16.01.01 20,00
Schalement 220.06.04.01.05 28,00
ATEX-Endschalter
12
Typ HER EX  ATEX Zone
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Alu-Geh?use, 
Edelstahlrolle D = 50mm
wahlweise mit / ohne 
Vorwarnung
ohne Rastung 
? S W
kg/Stück €/Stück
HER EX 606 II 2D 21 & 22 II 2D 2 92.96 173.606 1,90 361,00
HER EX 606 II 3D 22 II 3D 2 92.96 606.606 1,90 325,00
Typ REL EX  ATEX Zone
Kontaktbestückung Besl-Nr. Gewicht Preis
Graugussgeh?use,
verzahnte Welle 
? S W
kg/Stück €/Stück
REL EX 606 II 2D 21 & 22 II 2D 2 92.96 230.606 5,80 715,00
REL EX 606 II 3D 22 II 3D 2 92.96 521.606 5,80 612,00
Drehzahlüberwachung Induktive Sensoren mit Auswerteelektronik
13
Typ DG
Schaltabstand S
n
in mm Schaltverhalten
Durchmesser 
in mm Besl-Nr. Gewicht Preis
Induktiver Sensor
kg/Stück €/Stück
DG 5 5 NAMUR (2-draht) 18 96.040 610.105 0,23 64,00
DG 5 TN 5 NAMUR (2-draht) 18 215.36.01.02.10 0,27 166,00
DG 5 TH 5 NAMUR (2-draht) 18 215.36.01.02.11 0,27 166,00
DGP 5 5 PNP (3-draht) 18 383.06.07.20.00 0,28 95,00
DG 10 10 NAMUR (2-draht) 30 96.040 610.110 0,30 64,00
DG 10 TN 10 NAMUR (2-draht) 30 215.36.01.02.15 0,34 166,00
DG 10 TH 10 NAMUR (2-draht) 30 215.36.01.02.16 0,34 166,00
DGP 10 10 PNP (3-draht) 30 383.06.07.03.00 0,35 95,00
Typ EDO Ausführung Besl-Nr. Gewicht Preis
elektronischer
Drehzahlw?chter
für 35mm-Hutschiene kg/Stück €/Stück
EDO AC 230 V 93.045 508.001 0,40 294,00
EDO AC 115 V 93.045 508.007 0,40 294,00
EDO DC 24 V 93.045 508.005 0,40 294,00
Typ JMNC Ausführung Besl-Nr. Gewicht Preis
elektronischer
Drehzahlw?chter mit
Schraubsockel kg/Stück €/Stück
JMNC AC 230 V 93.045 365.001 0,40 286,00
JMNC AC 115 V 93.045 365.003 0,40 286,00
JMNC DC 24 V 93.045 365.002 0,40 286,00
Drehzahlüberwachung zum Ankuppeln, optisch oder mechanisch
14
Typ EOG Besl-Nr. Gewicht Preis
Alu-Geh?use, IP 65
Impulsgeber, opto-elektronisch, 10...30 V kg/Stück €/Stück
EOG 001-2 S 93.041 081.010 1,35 443,00
EOG 005-2 S 93.041 081.001 1,35 443,00
EOG 010-2 S 93.041 081.004 1,35 443,00
EOG 025-2 S 93.041 081.007 1,35 443,00
Typ SWE Spannung Besl-Nr.  Gewicht Preis
Alu-Geh?use, IP 65
Drehzahlw?chter mit 
integriertem Impulsgeber kg/Stück €/Stück
SWE 001-2 S AC 230 V 92.045 336.114 1,35 646,00
SWE 001-2 S AC 110 V 92.045 336.124 1,35 646,00
SWE 005-2 S AC 230 V 92.045 336.113 1,35 646,00
SWE 005-2 S AC 110 V 92.045 336.123 1,35 646,00
SWE 010-2 S AC 230 V 92.045 336.112 1,35 646,00
SWE 025-2 S AC 230 V 92.045 336.111 1,35 646,00
Typ SW Besl-Nr.  Gewicht Preis
IP 54
Stillstandw?chter
elektro-mechanisch
kg/Stück €/Stück
SW 01-1 92.040 580.101 0,60 399,00
SW 02-1 92.040 580.102 0,60 399,00
SW 03-1 92.040 580.103 0,60 399,00
SW 04-1 92.040 580.104 0,60 399,00
SW 05-1 92.040 580.105 0,60 399,00
Typ DK Besl-Nr.  Gewicht Preis
Alu-Geh?use, IP 65
Impulsgeber, induktiv 
(NAMUR, 8,2 V)
kg/Stück €/Stück
DK 155 2S Rundwelle 10mm 93.041 332.215 1,35 443,00
DK 155 3S Flachzungenwelle 93.041 332.315 1,35 443,00
Drehzahlüberwachung zum Ankuppeln, optisch oder mechanisch
ATEX-Drehzahlüberwachung
15
Typ SW Besl-Nr.  Gewicht Preis
IP 65
Stillstandsw?chter, 
elektro-mechanisch
Alu-Geh?use
kg/Stück €/Stück
SW 01-2 S 93.041 069.201 1,55 609,00
SW 02-2 S 93.041 069.202 1,55 609,00
SW 03-2 S 93.041 069.203 1,55 609,00
SW 04-2 S 93.041 069.204 1,55 609,00
SW 05-2 S 93.041 069.205 1,55 609,00
Typ DK EX ATEX Zone Besl-Nr.  Gewicht Preis
Impulsgeber, induktiv 
(NAMUR)
kg/Stück €/Stück
DK EX 155-2 II 2D Rundwelle 10mm 21 & 22 II 2D 92.096 227.215 1,7 529,00
DK EX 155-3 II 2D Flachzungenwelle 21 & 22 II 2D 92.096 227.315 1,7 529,00
DK EX II 3D 22 II 3D auf Anfrage
Zubeh?r/Ersatzteile für Typen 
EOG, DK, SWE, SW Besl-Nr.  Gewicht Preis
kg/Stück €/Stück
Kupplung K1 für Typen -1 und -2S 94.040 535.001 0,08 47,0 0
Kupplung K6 für Typen -3S 96.040 535.002 0,03 13,0 0
Kupplung K7 für Typen -1 und -2S 94.040 535.004 0 ,13 48,00
Flansch F1 96.038 986.003 0,20 35,00
Flansch F2 96.038 986.004 0,50 129,00
Fu?befestigung F3 (nur SW, IP54) 96.038 986.001 0,20 25,00
Fu?befestigung F4 96.038 986.002 0,25 45,00
Drehzahlüberwachung Bandw?chter, optisch oder mechanisch
16
Typ SWEB Besl-Nr.  Besl-Nr.  Gewicht Preis
Alu-Geh?use, 
Kunststoffrolle, IP 65
Drehzahlw?chter SWE 
mit Bandantrieb
AC 230 V AC 110 V
kg/Stück €/Stück
SWEB 001-2 S/K 92.043 996.004 92.043 996.014 3,90 956,00
SWEB 005-2 S/K 92.043 996.003 92.043 996.013 3,90 956,00
SWEB 010-2 S/K 92.043 996.002 3,90 956,00
SWEB 025-2 S/K 92.043 996.001 3,90 956,00
Typ SWB Besl-Nr.  Gewicht Preis
Alu-Geh?use, 
Kunststoffrolle, IP 65
Stillstandsw?chter SW 
mit Bandantrieb
kg/Stück €/Stück
SWB 01-2 S/K 92.041 137.101 4 ,10 919,00
SWB 02-2 S/K 92.041 137.102 4 ,10 919,00
SWB 03-2 S/K 92.041 137.103 4 ,10 919,00
SWB 04-2 S/K 92.041 137.104 4 ,10 919,00
SWB 05-2 S/K 92.041 137.105 4 ,10 919,00
Zubeh?r/Ersatzteile für Bandw?chter Besl-Nr.  Gewicht Preis
kg/Stück €/Stück
K – Kunststoffrolle 96.038 993.001 0,25 35,00
G – Gummirolle 96.038 993.002 0,30 68,00
GB – Gelenkbock 93.041 190.001 2 ,10 188,00
B - Bandantrieb S ohne Rolle 92.038 800.001 1,95 275,00
Becherwerksüberwachung
Gurtüberwachung
17
Typ SBW S
n
(mm) DC AC Besl-Nr.  Gewicht Netto-Preis
Sensor, induktiv
kg/Stück €/Stück
SBW 001 55 X 94.046 510.001 0,50 225,00
SBW 051 55 X 94.046 510.051 0,50 256,00
SBW 501 70 X 94.046 510.501 0,55 211,0 0
SBW 502 70 X 94.046 510.502 0,55 211,0 0
Typ BLS Besl-Nr.  Gewicht Preis
kg/Stück €/Stück
BLS 011, mit N?herungsschalter 92.047 392.011 0,50 142,00
BLS 001, mit Magnetschalter 92.047 392.001 0,50 131,0 0
Zubeh?r/Ersatzteile für Typen SBW Besl-Nr.  Gewicht Netto-Preis
kg/Stück €/Stück
Montageplatte, SBW001/51, SBW501/502 96.048 808.001 0,60 93,00
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I. Allgemeine Bestimmungen
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besler im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen des Lieferers (im Folgenden:
Lieferungen)  gelten  ausschlie?lich  diese  GL. Allgemeine  Gesch?ftsbedingungen des Beslersgelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erkl?rungen ma?gebend.
2. An Kostenvoranschl?gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) beh?lt sich der Lieferer seineeigentums- und urheberrechtlichen  Verwertungsrechte  uneingeschr?nkt  vor.  Die  Unterlagen  dürfen  nur
nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zug?nglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf
Verlangen unverzüglichzurückzugeben. Die S?tze 1 und 2 gelten entsprechend  für  Unterlagen des  Beslers;  diese dürfen  jedoch  solchen Dritten
zug?nglich gemacht werden, denen der Lieferer zul?ssigerweise Lieferungen
übertragen hat.
3. An Standardsoftware und Firmware hat der Besler das nicht ausschlie?liche Recht zur Nutzung mit den vereinbartenLeistungsmerkmalen in unver?nderter Form auf denvereinbarten Ger?ten.Der Besler darf ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie der Standardsoftware erslen.
4. Teillieferungen sindzul?ssig, soweit sie dem Besler zumutbar sind.
5. Der Begriff ?Schadensersatzansprüche“ indiesen GL umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
II. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
1.  Die Preise verstehen sich ab Werk ausschlie?lich Verpackung zuzüglich der
jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.  Hat  der  Lieferer  die  Aufslung  oder  Montage  übernommen  und  ist  nicht
etwas  anderes  vereinbart,  so  tr?gt  der  Besler  neben  der  vereinbarten
Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten
sowie Ausl?sungen.
3.  Zahlungen sind freiZahlsle des Lieferers zu leisten.
4.  Der Besler kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten
oder rechtskr?ftig festgeslt sind.
III. Eigentumsvorbehalt
1.  Die  Gegenst?nde der  Lieferungen  (Vorbehaltsware)  bleiben  Eigentum  des
Lieferers  bis  zur  Erfüllung  s?mtlicher  ihm  gegen  den  Besler aus  der
Gesch?ftsverbindung zustehenden  Ansprüche.  Soweit  der  Wert aller
Sicherungsrechte,  die dem  Lieferer  zustehen,  die  H?he  aller  gesicherten
Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des
Beslers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem
Lieferer  steht  die  Wahl  bei  der  Freigabe  zwischen  verschiedenen
Sicherungsrechten zu.
2. W?hrend  des  Bestehens  des  Eigentumsvorbehalts  ist  dem  Besler  eine
Verpf?ndung  oder  Sicherungsübereignung  untersagt  und  die  Weiterver?u?erung  nur  Wiederverk?ufern  im  gew?hnlichen  Gesch?ftsgang und  nur
unter  der  Bedingung gestattet,  dass  der  Wiederverk?ufer  von  seinem
Kunden Bezahlung erh?lt oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf
den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt
hat.
3. Bei  Pf?ndungen, Beschlagnahmen  oder  sonstigen  Verfügungen  oder
Eingriffen Dritter hat der Besler den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Bei Pflichtverletzungen des Beslers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
der  Lieferer  nach  erfolglosem  Ablauf  einer  dem  Besler  gesetzten angemessenen  Frist  zur  Leistung  neben  der  Rücknahme  auch  zum  Rücktritt
berechtigt;  die  gesetzlichen  Bestimmungen über  die  Entbehrlichkeit  einer
Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besler ist zur Herausgabe verpflichtet.
In  der  Rücknahme  bzw.  der  Geltendmachung  des  Eigentumsvorbehaltes
oder der Pf?ndung derVorbehaltsware durch  oder der Pf?ndung derVorbehaltsware durch  oder der Pf?ndung der den Lieferer liegt kein Rücktritt
vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer h?tte dies ausdrücklich erkl?rt.
IV. Fristen für Lieferungen; Verzug
1. Die Einhaltung vonFristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang
s?mtlicher  vom  Besler  zu  liefernden  Unterlagen,  erforderlichen Genehmigungen  und  Freigaben,  insbesondere  von Pl?nen,  sowie  die  Einhaltung
der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungendurch
den Besler voraus. Werden diese Voraussetz den Besler voraus. Werden diese Voraussetz den Besler voraus. W ungen nicht rechtzeitigerfüllt,
so verl?ngern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn derLieferer ies gilt nicht, wenn derLieferer ies gilt nicht, wenn der
die Verz?gerung zu vertreten hat.
2.  Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf h?here Gewalt, z. B. Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr, oder auf ?hnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verl?ngern sich die Fristen angemessen. Gleiches giltfür den
Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgem??en Belieferung des Lieferers.
3.  Kommt der Liefererin Verzug, kann der Be 3.  Kommt der Liefererin Verzug, kann der Be 3.  Kommt der Lieferer sler – sofern er glaubhaft macht,
dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist– eine Entsch?digungfür jede
vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch h?chstens
5  %  des  Preises  für den  Teil  der  Lieferungen  verlangen,  der  wegen  des
Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
4. Sowohl  Schadensersatzansprüche  des  Beslers  wegen  Verz?gerung  der
Lieferung als auch Schadensersatzansprüchestatt der Leistung, die über die
in  Nr.  3  genannten  Grenzen  hinausgehen,  sind  in  allen  F?llen  verz?gerter
Lieferung,  auch  nach Ablauf  einer  dem  Lieferer  etwa  gesetzten  Frist  zur
Lieferung,  ausgeschlossen.  Dies  gilt  nicht,  soweit  in  F?llen  des  Vorsatzes,
der  groben  Fahrl?ssigkeit  oder  wegen  der Verletzung  des  Lebens,  des
K?rpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der
Besler  im  Rahmen der  gesetzlichen  Bestimmungen  nur  zurücktreten,
soweit  die  Verz?gerung  der  Lieferung  vom Lieferer  zu  vertreten  ist.  Eine
?nderung der Beweislast zum Nachteil des Beslers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Der  Besler  ist  verpflichtet,  auf  Verlangen  des  Lieferers  innerhalb  einer
angemessenen Frist zuerkl?ren, ob er wegen der Verz?gerung der Lieferung
vom Vertrag zurücktrittoder auf der Lieferungbesteht.
6. Werden  Versand  oder  Zuslung  auf  Wunsch  des  Beslers  um  mehr  als
einen  Monat  nach  Anzeige  der  Versandbereitschaft  verz?gert,  kann  dem
Besler für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in H?he von 0,5
% des Preises der Gegenst?nde der Lieferungen, h?chstens jedochinsgesamt  5  %,  berechnet  werden.  Der  Nachweis  h?herer  oder  niedrigerer
Lagerkosten bleibt denVertragsparteien unbenommen.
V. Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besler
über:
a) bei Lieferungen ohne Aufslung oder Montage, wenn sie zum Versand ntage, wenn sie zum Versand ntage, wenn sie zum V
gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten desBeslers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;
b) bei Lieferungen mit Aufslung oder Montage am Tage der übernahme in
eigenen  Betrieb  oder, soweit  vereinbart,  nach  einwandfreiem  Probebetrieb.
2. Wenn der Versand,die Zuslung, der Beginn, die Durchführungder Aufslung oder Montage, dieübernahme in eigenenBetrieb oder der Probebetrieb
aus vom Besler zu vertretenden Gründen verz?gert wird oder der Besler
aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf
den Besler über.
VI. Aufslung und Montage
Für die Aufslung undMontage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
1. Der Besler hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu slen:
a) alle  Erd-,  Bau-  und  sonstigen  branchenfremden  Nebenarbeiten  einschlie?lich  der  dazu  ben?tigten  Fach-  und Hilfskr?fte,  Baustoffe und
Werkzeuge,
b) die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenst?nde  und  -stoffe,  wie  Gerüste,  Hebezeuge  und  andere  Vorrichtungen,
Brennstoffe und Schmiermit,
c) Energie  und  Wasser  an  der  Verwendungssle  einschlie?lich  der
Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung,
d) bei  der  Montagesle  für  die  Aufbewahrung  der  Maschinenteile,
Apparaturen,  Materialien,  Werkzeuge  usw.  genügend  gro?e,  geeignete,
trockene und verschlie?bare R?ume und für das Montagepersonal angemessene  Arbeits-  und Aufenthaltsr?ume  einschlie?lich  den  Umst?nden
angemessener  sanit?rer  Anlagen;  im  übrigen  hat  der  Besler zum
Schutz  des  Besitzes  des  Lieferers  und  des Montagepersonals  auf der Montagepersonals  auf der Montagepersonals  auf
Bausle  die  Ma?nahmen  zu  treffen,  die  er  zum  Schutz  des  eigenen
Besitzes ergreifen würde,
e) Schutzkleidung  und  Schutzvorrichtungen,  die  infolge  besonderer
Umst?nde der Montagesle erforderlich sind.
2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besler die n?tigen Angaben über
die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ?hnlicher
Anlagen  sowie  die  erforderlichen  statischen Angaben  unaufgefordert  zur
Verfügung zu slen.
3. Vor Beginn der Aufslung oder Montagemüssen sich die für die Aufnahme
der  Arbeiten  erforderlichen  Beislungen und  Gegenst?nde an  der
Aufslungs- oder Montagesle befinden und alle Vorarbeiten vorBeginn nd alle Vorarbeiten vorBeginn nd alle Vorarbeiten vor
des  Aufbaues  so  weit  fortgeschritten  sein,  dass  die  Aufslung  oder
Allgemeine Lieferbedingungen 
für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie
(?Grüne Lieferbedingungen“ – GL)
zur Verwendung im Gesch?ftsverkehr gegenüber Unternehmern
Unverbindliche Konditionenempfehlung des ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.
– Stand: Juni 2005 –
? 2005 ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V., Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt am Main. Alle Rechte vorbehalten.
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Montage vereinbarungsgem?? begonnen undohne Unterbrechung durchgeführt  werden  kann.  Anfuhrwege  und  der  Aufslungs-  oder  Montageplatz
müssen geebnet und ger?umt sein.
4. Verz?gern  sich  die Aufslung,  Montage oder  Inbetriebnahme durch  nicht
vom Lieferer zu vertretende Umst?nde, so hat der Besler in angemessenem  Umfang  die  Kosten  für  Wartezeit  und  zus?tzlich  erforderliche Reisen
des Lieferers oder desMontagepersonals zu tragen.
5. Der  Besler  hat  dem  Lieferer  w?chentlich  die  Dauer  der  Arbeitszeit  des
Montagepersonals  sowie  die  Beendigung  der  Aufslung,  Montage  oder
Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen.
6.  Verlangt der Lieferer nach Fertigslung die Abnahme der Lieferung, so hat
sie der Besler innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Geschieht dies
nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls alserfolgt,
wenn  die  Lieferung  – gegebenenfalls  nach wenn  die  Lieferung  – gegebenenfalls  nach wenn  die  Lieferung  –  Abschluss  einer  vereinbarten
Testphase – in Gebrauch genommen wordenist.
VII. Entgegennahme
Der  Besler  darf  die Entgegennahme  von Lieferungen  wegen  unerheblicher
M?ngel nicht verweigern.
VIII. Sachm?ngel
Für Sachm?ngel haftetder Lieferer wie folgt:
1. Alle diejenigen Teileoder Leistungen sind nach Wahl des Lieferersunentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einenSachmangel  aufweisen,  sofern  dessen  Ursache  bereits  im  Zeitpunkt  des
Gefahrübergangs vorlag.
2. Ansprüche  auf  Nacherfüllung  verj?hren in  12  Monaten  ab  gesetzlichem
Verj?hrungsbeginn; Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese
Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gem?? §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und
Sachen für Bauwerke),479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr.
2  (Baum?ngel)  BGB l?ngere  Fristen  vorschreibt  bei  Vorsatz,  arglistigem
Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und
Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
3. M?ngelrügen des Beslers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
4. Bei M?ngelrügen dürfen Zahlungen des Beslers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verh?ltnis zu den aufgetretenen Sachm?ngeln stehen. Der Besler kann Zahlungen nur zurückbehalten,
wenn eine M?ngelrügegeltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein
Zweifel  bestehen  kann.  Ein  Zurückbehaltungsrecht  des  Beslers besteht
nicht, wenn seine M?ngelansprüche verj?hrt sind. Erfolgte die M?ngelrüge zu
Unrecht,  ist  der  Lieferer  berechtigt,  die  ihm entstandenen  Aufwendungen
vom Besler ersetzt zu verlangen.
5. Dem Lieferer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist
zu gew?hren.
6. Schl?gt die Nacherfüllung fehl, kann derBesler – unbeschad rfüllung fehl, kann derBesler – unbeschad rfüllung fehl, kann der et etwaiger
Schadensersatzansprüche gem?? Nr. 10 – vomVertrag zurücktreten oder die
Vergütung mindern.
7. M?ngelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten  Beschaffenheit,  bei  nur  unerheblicher  Beeintr?chtigung  der
Brauchbarkeit,  bei  natürlicher  Abnutzung  oder  Sch?den,  die  nach  dem
Gefahrübergang infolgefehlerhafter oder nachl?ssiger Behandlung, überm??iger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmit, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer ?u?erer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nichtvorausgesetzt sind, sowie bei
nicht  reproduzierbaren Softwarefehlern.  Werden  vom  Besler  oder  von
Dritten unsachgem?? ?nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls
keine M?ngelansprüche.
8. Ansprüche des Beslers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen  Aufwendungen,  insbesondere  Transport-,  Wege-,  Arbeits-  und
Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweitdie Aufwendungen sich erh?hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtr?glich an einen anderen Ort
als die Niederlassung des Beslers verbracht worden ist, es sei denn, die
Verbringung entsprichtseinem bestimmungsgem??en Gebrauch.
9. Rückgriffsansprüche des Beslers gegenden Lieferer gem?? §478 BGB
(Rückgriff  des  Unternehmers)  bestehen  nur  insoweit,  als  der  Besler  mit
seinem Abnehmer keine über die gesetzlichenM?ngelansprüche hinausgehenden  Vereinbarungen  getroffen  hat.  Für den  Umfang  des  Rückgriffsanspruchs des Beslers gegen den Lieferergem?? § 478 Abs. 2 B ers gegen den Lieferergem?? § 478 Abs. 2 B ers gegen den Lieferer GB gilt
ferner Nr. 8 entsprechend.
10. Schadensersatzansprüche  des  Beslers wegen  eines  Sachmangels  sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigemVerschweigen des Mangels,
bei  Nichteinhaltung  einer  Beschaffenheitsgarantie,  bei  Verletzung  des
Lebens, des K?rpers, der Gesundheit oder derFreiheit und bei einer v er Gesundheit oder derFreiheit und bei einer v er Gesundheit oder der ors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Lieferers. Eine ?nderung
der  Beweislast  zum Nachteil  des  Beslers  ist  mit  den  vorstehenden
Regelungen nicht verbunden. Weitergehendeoder andere als in diesem Art.
VIII  geregelten  Ansprüche  des  Beslers  wegen  eines  Sachmangels  sind
ausgeschlossen.
IX. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsm?ngel
1. Sofern  nicht  anders  vereinbart,  ist  der Lieferer  verpflichtet,  die  Lieferung
lediglich  im  Land  des Lieferorts  frei  von  gewerblichen  Schutzrechten  und
Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein
Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte,  vertragsgem??  genutzte  Lieferungen  gegen  den  Besler  berechtigte
Ansprüche erhebt, haftet der Lieferer gegenüber dem Besler innerhalb der
in Art. VIII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a) Der Lieferer wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden e Kosten für die betreffenden e Kosten für die betref
Lieferungen  entweder ein  Nutzungsrecht  erwirken,  sie  so  ?ndern,  dass
das  Schutzrecht  nicht  verletzt  wird,  oder austauschen.  Ist  dies dem
Lieferer  nicht  zu  angemessenen  Bedingungen  m?glich,  stehen dem
Besler die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
b) Die  Pflicht  des  Lieferers  zur  Leistung  von  Schadensersatz  richtet  sich
nach Art. XI.
c) Die  vorstehend  genannten  Verpflichtungen des  Lieferers  bestehen  nur,
soweit der Besler den Lieferer über die vomDritten geltend gemachten
Ansprüche  unverzüglich  schriftlich  verst?ndigt,  eine  Verletzung  nicht
anerkennt  und  dem  Lieferer  alle  Abwehrma?nahmen  und  Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Slt der Besler die Nutzungder
Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen
ein,  ist  er  verpflichtet,  den  Dritten  darauf  hinzuweisen,  dass  mit  der
Nutzungseinslung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
2. Ansprüche des Beslers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertretenhat.
3. Ansprüche  des  Beslers  sind  ferner  ausgeschlossen,  soweit die  Schutzrechtsverletzung  durch spezielle  Vorgaben  des  Beslers,  durch  eine  vom
Lieferer  nicht  voraussehbare  Anwendung  oder  dadurch  verursacht  wird,
dass die Lieferung vomBesler ver?ndert oder zusammen mit nicht vom
Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
4. Im  Falle  von  Schutzrechtsverletzungen  gelten  für  die  in  Nr. 1 a) geregelten
Ansprüche des Beslers im übrigen die Bestimmungen des Art. VIII Nr. 4, 5
und 9 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsm?ngel gelten die Bestimmungen des Art. VIII
entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. IX geregelten Ansprüche
des  Beslers  gegen den  Lieferer  und  dessen  Erfüllungsgehilfen wegen
eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
X. Unm?glichkeit; Vertragsanpassung
1. Soweit die Lieferung unm?glich ist, ist der Besler berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, essei denn, dass der Lieferer die Unm?glichkeit nicht
zu vertreten hat. Jedoch beschr?nkt sich der Schadensersatzanspruch des
Beslers auf 10 % desWertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der
Unm?glichkeit  nicht  in zweckdienlichen  Betrieb  genommen  werden  kann.
Diese Beschr?nkung gilt nicht, soweit in F?llen des Vorsatzes, dergroben en des Vorsatzes, dergroben en des Vorsatzes, der
Fahrl?ssigkeit oder wegen der Verletzung desLebens, des K?rpers oder der
Gesundheit  zwingend gehaftet  wird;  eine  ?nderung  der  Beweislast  zum
Nachteil des Beslersist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Beslers
zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
2.  Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferungerheblich ver?ndern oder auf
den  Betrieb  des  Lieferers  erheblich  einwirken,  wird  der  Vertrag unter
Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag
zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat
er  dies  nach  Erkenntnis  der  Tragweite  des Ereignisses  unverzüglich  dem
Besler mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zun?chst mit dem Besler
eine Verl?ngerung der Lieferzeit vereinbart war.
XI. Sonstige Schadensersatzansprüche; Verj?hrung
1.  Schadensersatzansprüche des Beslers, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten insbesondere wegen Verletzung von Pflichten insbesondere wegen V aus dem Schuldverh?ltnis und
aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2. Dies  gilt  nicht,  soweit  zwingend  gehaftet  wird,  z. B.  nach  dem Produkthaftungsgesetz, in F?llen des Vorsatzes, dergroben Fahrl?ssigkeit len des Vorsatzes, dergroben Fahrl?ssigkeit len des Vorsatzes, der , wegen
der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit oderwegen r der Gesundheit oderwegen r der Gesundheit oder
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,  vorhersehbaren  Schaden  begrenzt,  soweit  nicht  Vorsatz  oder
grobe  Fahrl?ssigkeit  vorliegt  oder  wegen  der  Verletzung  des  Lebens,  des
K?rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine ?nderung der Beweislast
zum Nachteil des Beslers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3. Soweit dem Besler Schadensersatzansprüche zustehen, verj?hren diese
mit Ablauf der nach Art. VIII Nr. 2 geltenden Verj?hrungsfrist. Gleichesgilt für
Ansprüche  des  Beslers  im  Zusammenhang  mit  Ma?nahmen  zur
Schadensabwehr  (z. B.  Rückrufaktionen).  Bei  Schadensersatzansprüchen
nach  dem  Produkthaftungsgesetz  gelten  die gesetzlichen  Verj?hrungsvorschriften.
XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1.  Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besler Kaufmann ist, bei allen aus
dem  Vertragsverh?ltnis  unmitbar  oder  mitbar  sich  ergebenden
Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt,
am Sitz des Beslers zu klagen.
2.  Für  die  Rechtsbeziehungen  im  Zusammenhang  mit  diesem  Vertrag  gilt  enhang  mit  diesem  Vertrag  gilt  enhang  mit  diesem  V
deutsches  materielles Recht  unter  Ausschluss  des  übereinkommens 
der  Vereinten  Nationen über  Vertr?ge  über  den  internationalen  Warenkauf
(CISG).
XIII. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auchbei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
in seinen übrigen Teilenverbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem
Vertrag eine unzumutbare H?rte für eine Partei darslen würde.
? 2005 ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V., Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt am Main. Alle Rechte vorbehalten.
20
Erg?nzungsklausel
Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Vertragsmuster des ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.
– Stand November 2005 –
? 2005 ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V., Stresemannallee 19, 60596 Frankfurtam Main. Alle Rechte vorbehalten.
Es  wird  folgender  einfacher  und  erweiterter  Eigentumsvorbehalt vereinbart:
1. Die  Gegenst?nde der  Lieferungen  (Vorbehaltsware)
bleiben  Eigentum  des  Lieferers  bis  zur  Erfüllung
s?mtlicher ihm gegen den Besler aus der Gesch?ftsverbindung  zustehenden  Ansprüche.  Soweit der  Wert
aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die
H?he aller gesichertenAnsprüche um mehr als 10 %
übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Beslers
einen  entsprechenden  Teil  der  Sicherungsrechte
freigeben; dem Lieferersteht die Wahl bei der freigeben; dem Lieferersteht die Wahl bei der freigeben; dem Lieferer Freigabe steht die Wahl bei derFreigabe steht die Wahl bei der
zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
2. W?hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist
dem Besler eine Verpf?ndung oder Sicherungsübereignung  untersagt  und  die  Weiterver?u?erung  nur
Wiederverk?ufern  im gew?hnlichen  Gesch?ftsgang
und  nur  unter  der  Bedingung  gestattet,  dass  der
Wiederverk?ufer von seinem Kunden Bezahlung erh?lt
oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentumauf den
Kunden erst übergeht,wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
3. Ver?u?ert der Besler Vorbehaltsware weiter, so tritt er
bereits jetzt seine künftigen Forderungen ausder Weiterver?u?erung gegen seine Kunden mit allenNebenrechten  –  einschlie?lich  etwaiger  Saldoforderungen  –
sicherungshalber  an  den  Lieferer  ab,  ohne dass  es
weiterer besonderer Erkl?rungen bedarf. Wirddie Vorbehaltsware  zusammen  mit  anderen  Gegenst?nden
weiter ver?u?ert, ohnedass für die Vorbehaltsware ein
Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besler denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an denLieferer
ab, der dem vom Lieferer in Rechnung geslten Preis
der Vorbehaltsware entspricht.
4.a) Dem  Besler  ist es  gestattet,  die  Vorbehaltsware  zu
verarbeiten  oder  mit  anderen  Gegenst?nden zu  vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für
den  Lieferer.  Der  Besler  verwahrt  die  dabei  entstehende neue Sache für den Lieferer mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als
Vorbehaltsware.
b) Lieferer  und  Besler  sind  sich  bereits  jetzt  darüber
einig, dass bei Verbindung oder Vermischungmit anderen,  nicht  dem  Lieferer  geh?renden  Gegenst?nden
dem Lieferer in jedemFall Miteigentum an der neuen
Sache in H?he des Anteils zusteht, der sich aus dem
Verh?ltnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum
Zeitpunkt  der  Verbindung  oder  Vermischung  ergibt.
Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.
c) Die  Regelung  über  die  Forderungsabtretung  nach 
Nr. 3 gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt
jedoch nur bis zur H?he des Betrages, der dem vom
Lieferer  in  Rechnung geslten  Wert  der  verarbeiteten, verbundenenoder vermischten Vorbehaltsware entspricht. 
d) Verbindet der Besler die Vorbehaltswaremit Grundstücken  oder  beweglichen  Sachen,  so  tritt er,  ohne
dass es weiterer besonderer Erkl?rungen bedarf, auch
seine Forderung, die ihm als Vergütung für dieVerbindung  zusteht,  mit  allen  Nebenrechten  sicherungshalber in H?he des Verh?ltnisses des Wertesder verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung anden Lieferer ab.
5. Bis  auf  Widerruf ist  der  Besler  zur  Einziehung  abgetretener  Forderungen  aus  der  Weiterver?u?erung
befugt.  Bei  Vorliegen eines  wichtigen  Grundes,  insbesondere  bei  Zahlungsverzug,  Zahlungseinslung,
Er?ffnung  eines  Insolvenzverfahrens,  Wechselprotest
oder  begründeten  Anhaltspunkten  für  eine  überschuldung  oder  drohende  Zahlungsunf?higkeit  des
Beslers, ist der Lieferer berechtigt, die Einziehungserm?chtigung des Beslers zu widerrufen. Au?erdem
kann  der  Lieferer  nach  vorheriger  Androhung  unter
Einhaltung  einer  angemessenen  Frist  die  Sicherungsabtretung  offenlegen, die  abgetretenen  Forderungen
verwerten  sowie  die  Offenlegung  der  Sicherungsabtretung  durch  den  Besler  gegenüber  dem Kunden
verlangen.
6. Bei Pf?ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besler den
Lieferer  unverzüglich  zu  benachrichtigen.  Bei  Glaubhaftmachung  eines  berechtigten  Interesses hat  der
Besler dem Lieferer die zur Geltendmachung seiner
Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu
erteilen  und  die  erforderlichen  Unterlagen  auszuh?ndigen.
7. Bei  Pflichtverletzungen  des  Beslers, insbesondere
bei  Zahlungsverzug,  ist  der  Lieferer  nach  erfolglosem
Ablauf  einer  dem  Besler  gesetzten  angemessenen
Frist  zur  Leistung  neben  der  Rücknahme  auch  zum
Rücktritt   berechtigt;  die  gesetzlichen  Bestimmungen
über  die  Entbehrlichkeit  einer  Fristsetzung bleiben
unberührt. Der Besler ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahmebzw. der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts  oder  der  Pf?ndung  der  Vorbehaltsware  durch  den  Lieferer  liegt  kein  Rücktritt  vom
Vertrag, es sei denn der Lieferer h?tte dies ausdrücklich
erkl?rt.
21
Erg?nzend und vorrangig zu den Artikeln I. bis XIII. der ?Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie"
(?Grüne Lieferbedingungen" – GL) des ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. - und der Erg?nzungsklausel ?Erweiterter Eigentumsvorbehalt" gelten die folgenden ?Allgemeinen Verkaufsbedingungen":
XIV. Zu I. Allgemeine Bestimmungen
XV. Zu II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise sind EUR-Preise und gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag. Die Umsatzsteuer wird zum jeweils
gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften gesondert in Rechnung geslt.
2. Die Preise enthalten keine Z?lle oder sonstigen Importabgaben;
sie sind vom Besler zu tragen. Hat der Lieferer ausnahmsweise
diese Kosten zu festen S?tzen übernommen, so gehen etwaige
Erh?hungen,  z.B.  durch  Gesetzes?nderungen,  zu  Lasten  des
Beslers.
3. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erkl?rungen oder Zusicherungen sind für den Lieferer nur dann verbindlich, wenn sie
von ihm schriftlich abgegeben oder best?tigt worden sind.
4. Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug in EURO sofort nach Rechnungsslung wie folgt zu leisten:
4.1 Bei Gesch?ften mit einem Beslwert bis zu EUR 50.000,- bei
Versandbereitschaft und Erhalt der Rechnung.
4.2 Bei Gesch?ften mit einem Beslwert über EUR 50.000,- und einer
Lieferfrist bis zu drei Monaten
- 1/3 des Beslwerts bei Vertragsabschluss,
- 2/3 des Beslwerts bei Versandbereitschaft.
4.3 Bei Gesch?ften mit einem Beslwert über EUR 50.000,- und einer
Lieferfrist von mehr als drei Monaten:
30 % des Beslwerts bei Vertragsabschluss
30 % des Beslwerts bei Ablauf des ersten Drits
der vereinbarten Lieferfrist
30 % des Beslwerts bei Ablauf des zweiten Drits der
vereinbarten Lieferfrist
10 % des Beslwerts bei Versandbereitschaft.
4.4 Der Gegenwert für die Eindeckung von Metallen bei Lieferung von
Kabelwerkerzeugnissen ist bei Vertragsabschluss zu zahlen.
4.5  Teilabrechnungen sind zul?ssig.
4.6  Die Lieferfrist beginnt am Tage des Eingangs der Anzahlung, sofern
die sonstigen hierfür zu Anwendung kommenden Vertragsbedingungen erfüllt sind.
5. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere nimmt der Lieferer nur nach Vereinbarung erfüllungshalber an. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und Spesen hat der Besler zu tragen. Für
Wechsel werden Diskontspesen in H?he von 8 Prozentpunkten j?hrlich über dem Basiszinssatz (§§ 247, 288 Abs. 2 BGB) berechnet. 
6. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem der
Lieferer über den Betrag frei verfügen kann. Zahlungen k?nnen nach
Wahl des Lieferers auf andere noch offen stehende Forderungen
verrechnet werden.
7. Der Lieferer ist berechtigt, mit allen Forderungen, die ihm gegen den
Besler zustehen, gegen alle Forderungen aufzurechnen, die der
Besler gegen den Lieferer hat.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht des Beslers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverh?ltnis beruht, ist ausgeschlossen. Der Lieferer
ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch
Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.
9. Kommt der Besler mit der Zahlung des Preises in Verzug, so hat
er – unbeschadet aller anderen Rechte des Lieferers – ab diesem
Zeitpunkt Verzugszinsen in H?he von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu zahlen. Im Falle des Verzugs, insbesondere bei
Zahlungseinslung, Nachsuchung eines Vergleichs oder Moratoriums, Er?ffnung des Insolvenzverfahrens, werden s?mtliche Forderungen des Lieferers sofort f?llig. Der Lieferer ist in diesen F?llen
berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder
vom Vertrag zurückzutreten.
XVI. Zu III. Eigentumsvorbehalt
Etwaige Kosten des Inkasso tr?gt der Besler. Er hat auf seine Kosten
alle erforderlichen Ma?nahmen zu treffen, um eine Beeintr?chtigung oder
den Verlust der dem Lieferer an dem Liefergegenstand oder der Vorbehaltsware zustehenden Rechte zu verhindern. Der Lieferer hat Anspruch
auf Schadensersatz bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Beslers aus Artikel III. und XVI.
XVII. Zu IV. Fristen für Lieferungen; Verzug
1.  Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der
Lieferer wird den Besler unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die
entsprechende  Gegenleistung  dem  Besler  unverzüglich  erstatten.
2. Zu den nicht vom Lieferer zu vertretenden Umst?nden z?hlen auch
Schwierigkeiten bei der Beschaffung der für die Lieferung erforderlichen Zulieferungen (einschlie?lich Rohstoffen) und Leistungen.
3. Der Lieferer übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit oder
Haltbarkeit der Lieferung. Der Lieferer hat M?ngel der Lieferung, die
er von Dritten bezieht und unver?ndert an den Besler weiterliefert, nicht zu vertreten.
XVIII. Zu IX. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte;
Rechtsm?ngel
Der  Lieferer  übernimmt  gegenüber  dem  Besler  in  der  Bundesrepublik Deutschland die Haftung dafür, dass der Liefergegenstand mit
Ausnahme etwaiger in ihm verwendeter Schaltungen frei von Schutzrechten Dritter ist.
XIX. Geltung für weitere Lieferungen
Diese Bedingungen gelten, sofern abweichende Vereinbarungen nicht
getroffen  werden,  auch  für  alle  weiteren  Lieferungen  und  Leistungen, die zum oder am gleichen Gegenstand vom Lieferer auf Verlangen
und Kosten des Beslers ausgeführt werden.
Vossloh Kiepe GmbH Status: Juli 2007
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XIV. T
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Allgemeine Verkaufsbedingungen Ge
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Postleitzahlen der Vertriebsgebiete
Im Ausland steht Ihnen unser weltweites Distributornetz zur Verfügung.  ?nderungen vorbehalten.
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23
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